Mit Dezember 2012 ist das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft getreten. In Immobilien-Anzeigen und -Inseraten ist nun der Heizenergiebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor anzugeben. Voraussetzung dafür ist ein Energieausweis.
Fotos von unserem Besuch der Mailänder Möbelmesse im April 2013 finden sie hier: